Veröffentlichungen
Messstellenbetrieb
Hier finden Sie die Veröffentlichungen bzgl. der Regelungen des EnWG zum Messwesen
Novellierung des Energiewirtschaftgesetzes (EnWG)
Mit der Novellierung des EnWG besteht die Verpflichtung ab Verfügbarkeit „Messsysteme“ einzubauen.
Messsysteme (EnWG §21d) sind verpflichtend einzubauen:
– In Neuanlagen und nach größeren Renovierungen.
– Bei Letztverbrauchern mit einem Jahresverbrauch größer 6.000 kWh.
– In Neuanlagen nach EEG und KWK-G mit einer installierten Leistung größer 7 kW.
(Information nach § 37 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vom 29. August 2016)