Gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), den Netzentgeltverordnungen (StromNEV) sowie den Netzzugangsverordnungen (StromNZV) sind netzrelevante Daten zu veröffentlichen.

Um eine optimale Auffindbarkeit der veröffentlichten Daten zu gewährleisten, haben wir uns hier am „Leitfaden für die Internet-Veröffentlichungspflichten der Stromnetzbetreiber“ der Bundesnetzagentur vom 22.01.2008 orientiert.

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BNetzA Leitfaden

§ 18 Abs. 1 EnWG und § 4 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 NAV
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung und für Anschlussnutzung durch Letztverbraucher und Änderungen der Ergänzenden

§ 19 Abs. 1 EnWG
Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen

§ 29 Abs. 1 Satz 1 NAV
Information über Vertragsanpassungsmöglichkeiten gemäß § 115 EnWG

§ 3 Abs. 1 KraftNAV
Verfahren zum Netzanschluss von Erzeugungsanlagen mit einer Nennleistung von 100 MW und mehr

§ 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG
Bedingungen für den Netzzugang, Musterverträge

§ 21 Abs. 1 StromNEV
Beantragte Änderungen der Netzentgelte

§ 19 StromNEV
Individuelle Netzentgelte

§ 27 Abs. 1 StromNEV
Geltende Netzentgelte

§ 15 Abs. 5, Abs. 4 StromNZV
Bei Netzengpässen die zur Verfügung stehende Gesamtkapazität, Übertragungsrichtung in die der Engpass auftritt und die prognostizierte Dauer

§ 17 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 5 und 6 StromNZV
Jahreshöchstlast und Lastverlauf als viertelstündige Leistungsmessung, Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden, Summenlast der Fahrplanprognosen für Lastprofilkunden, Restlastkurve der Lastprofilkunden bei Anwendung des analytischen Verfahrens, Höchstentnahmelast und der Bezug aus der vorgelagerten Netzebene, sowie die Summe aller Einspeisungen pro Spannungsebene und im zeitlichen Verlauf

§ 27 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 StromNEV
Stromkreislängen, Installierte Leistungen der Umspannebenen, entnommene Jahresarbeit des Vorjahres, Anzahl der Entnahmestellen, Einwohnerzahl, Versorgte Fläche und Geographische Fläche

§17 Abs. 2 Nr. 2, 3 und 7 StromNZV
Den Verlauf, die Menge und die Preise für Netzverluste, sowie die Summenlast der Netzverluste

§10 Abs. 2 StromNEV
Die Höhe der Durchschnittsverluste und die durchschnittlichen Beschaffungskosten der Verlustenergie im Vorjahr je Netz- und Umspannebene

§ 23 Abs. 2 EnWG
Entgelte für die Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 12 Abs. 3 Satz 3 StromNZV
Ergebnisse der Differenzbilanzierung

§ 13 Abs. 3 Satz 5 StromNZV
Einheitlicher Preis für Jahresmehr- und Jahresmindermengen

§ 8 Abs. 5 EnWG
Berichte über Maßnahmen nach dem Gleichbehandlungsprogramm

§ 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG:
Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung
Download: Bestimmung des Grundversorgers

Haben Sie Fragen zu den oben stehenden Veröffentlichungen, so kontaktieren Sie uns bitte unter der E-Mail Adresse info@stromkontor.org